Anstatt der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wurden die Autos mit 121 km/h, 106 km/h und 124 km/h mit dem Geschwindigkeits-Lasermessgerät erfasst. Als Grund für die Geschwindigkeitsübertretung gab der erste Autofahrer an, er hätte rasch zu seinen Hunden nach Hause gehen wollen. Der zweite Lenker wollte schnell ins Bett und der Dritte hatte ein Fahrzeug überholt. Wegen der hohen Geschwindigkeitsübertretungen müssen sie sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Abteilung Verkehr, verantworten. Die beiden Schnellfahrer mit den gemessenen 121 km/h und 124 km/h durften nicht mehr weiterfahren. Dem 57-jährigen Deutschen wurde der Führerschein für die Schweiz aberkannt und der 21-jährige Neulenker aus Amerika musste seinen Schweizer Führerausweis an Ort und Stelle zu Handen der Administrativbehörde abgeben. (SHPol)


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