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Am Samstagabend führten Funktionäre der Schaffhauser Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle an der H13 in Neunkirch durch. Sie nahmen ein Auto mit dem Lasermessgerät ins Visier, welches mit auffällig hoher Geschwindigkeit von Guntmadingen in Richtung Neunkirch fuhr. An der besagten Örtlichkeit beträgt die zulässige Geschwindigkeit 80 km/h.
Dabei wurde ein Schweizer Lenker mit einer Geschwindigkeit von 164 km/h gemessen. Nach Abzug der Messtoleranzen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h überschritten. Der 29-jährige Lenker musste seinen Führerausweis vor Ort zuhanden der Administrativbehörde abgeben und sein Gefährt wurde durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der Schnellfahrer hat sich wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zu verantworten. (SHPol)
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