Die Schaffhauser Polizei ermittelte in den darauffolgenden Wochen den verantwortlichen Lenker. Es handelt sich um einen im Kanton Schaffhausen wohnhaften Deutschen. Am Mittwoch, 12.August wurde der fragliche Lenker im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, an seinem Wohnort angehalten und der zentralen Polizeistation Schaffhausen zugeführt. Seine Fahrberechtigung für sämtliche Führerausweiskategorien wurde ihm vorläufig aberkannt und sein Führerausweis eingezogen. Das Tatfahrzeug wurde sichergestellt. Der Schnellfahrer hat sich wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zu verantworten. (SHPol)


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