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Regierungsrat ordnet Unterstützung des Gemeinderates Neunkirch an

Erstellt von Sibylle Meier | |   Klettgau

Nach verschiedenen Aufsichtsanzeigen ordnet der Regierungsrat als aufsichtsrechtliche Massnahme die Unterstützung des Gemeinderates Neunkirch durch einen rechtlichen Beistand an.

Um den Gemeinderat bei der Umsetzung der Massnahmen zu unterstützen, wird dem Gemeinderat Neunkirch ein rechtlicher Beistand mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Gemeinderechts, Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Rawyler, beigegeben

 

Mehrere Anzeigerinnen und Anzeiger gelangten mit unterschiedlichen Themen an den Regierungsrat und erstatteten Aufsichtsanzeigen gegen den Gemeinderat Neunkirch. Der Regierungsrat prüfte die Anzeigen, stellte verschiedene aufsichtsrechtlich relevante Mängel fest und wies den Gemeinderat Neunkirch im Mai 2026 auf den bestehenden Verbesserungsbedarf hin. Ein Teil der Massnahmen wurde inzwischen umgesetzt, was der Regierungsrat ausdrücklich begrüsst. In einigen Bereichen besteht noch Handlungsbedarf. Die entsprechenden Massnahmen sollen gemäss Auskunft des Gemeinderates Neunkirch bis Ende 2026 umgesetzt werden. Die Kosten dieser aufsichtsrechtlichen Massnahme hat die Gemeinde Neunkirch zu übernehmen. Der rechtliche Beistand wird unter anderem damit beauftragt, an den Sitzungen des Gemeinderates sowie den Gemeindeversammlungen teilzunehmen, den Gemeinderat zu beraten und gegebenenfalls Anträge zu stellen oder Weisungen zu erteilen. Zudem wird der rechtliche Beistand mit einer Untersuchung der Zusammenarbeit, Abläufe und Organisation des Gemeinderates Neunkirch beauftragt. Ziel des zu erstellenden Untersuchungsberichtes ist es, dass der Regierungsrat ein detailliertes Bild darüber erhält, ob es bezüglich der Zusammenarbeit, Organisation und/oder Abläufe im Gemeinderat Neunkirch eines weiteren aufsichtsrechtlichen Einschreitens bedarf. Sofern nötig, kann der rechtliche Beistand Sofortmassnahmen ergreifen. (Staatskanzlei Schaffhausen)

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