Nach einem Überholmanöver wurde ein Schweizer Motorradlenker mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h gemessen. Nach Abzug der Messtoleranzen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h überschritten. Der 38-jährige Raser musste seinen Führerausweis vor Ort abgeben und sein Gefährt wurde sichergestellt. Der Schnellfahrer muss sich wegen dem Raserdelikt vor der Staatsanwaltschaft verantworten. (SHPol)


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